Art. 1 § 22a VJ-Online-Handbuch
In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date
Im Übrigen gelten für die Registerführung bei den Staatsanwaltschaften die Anweisungen im „VJ-Online-Handbuch“ des Bundesministeriums für Justiz (§ 80 Abs. 3 GOG).
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