Art. 1 § 21 Besondere Bestimmungen für das allgemeine Register „NSt“
In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date
In das Register „NSt“ sind insbesondere einzutragen:
1. Strafvollzugssachen,
2. Amtshandlungen des Journalstaatsanwalts,
3. Geschäftsfälle in bürgerlichen Rechtssachen,
4. Sonstiges.
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