(1) Verpflichtete haben den Anteil der Zeit, während der ein Dienst eines Endnutzers nicht betriebsbereit ist, zu ermitteln.
(2) Der Verpflichtete hat die Ausfallswahrscheinlichkeit je Technologie oder Tarif anzugeben.
§ 8 DQV · DQV · Dienstequalitätsverordnung
§ 8 Ausfallswahrscheinlichkeit
…§ 8. (1) Verpflichtete haben den Anteil der Zeit, während der ein Dienst eines Endnutzers nicht betriebsbereit ist, zu ermitteln. (2) Der Verpflichtete hat die Ausfallswahrscheinlichkeit je…
§ 13
…Übermittlungspflicht nach Abs. 1 sind Verpflichtete mit weniger als 1000 Endnutzern; soweit es sich um Anbieter im Sinne des § 4 Z 8 TKG 2021 handelt, weniger als 350 000 Endnutzern jeweils im Bundesgebiet.…
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