DQV
Gliederung
7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 18 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
§ 18 DQV · DQV · Dienstequalitätsverordnung
…§ 18. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.…
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