DQV
Gliederung
7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 17 Verweisungen
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes gelten als Verweise auf deren jeweils geltende Fassung.
§ 17 DQV · DQV · Dienstequalitätsverordnung
…§ 17. Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes gelten als Verweise auf deren jeweils geltende Fassung.…
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