DQV
Gliederung
4. Abschnitt Maßnahmen zur Sicherstellung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
§ 12 Verständliche Sprachkommunikation
Verpflichtete haben anzugeben, welchem Anteil der Endkunden ein oberes Limit von mindestens 7.000 Hz in der Tonübertragung bei Sprachtelefonie zur Verfügung gestellt wird.
§ 12 DQV · DQV · Dienstequalitätsverordnung
§ 12 Verständliche Sprachkommunikation
…§ 12. Verpflichtete haben anzugeben, welchem Anteil der Endkunden ein oberes Limit von mindestens 7.000 Hz in der Tonübertragung bei Sprachtelefonie zur Verfügung gestellt wird.…
§ 13
…§ 13. (1) Verpflichtete haben jährlich bis zum Stichtag 31. März Daten zu den in §§ 4 bis 10 und 12 genannten Parametern abhängig vom angebotenen Dienst zu erheben und diese bis spätestens 30. April zu veröffentlichen und an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. (2) Die…
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