(1) Bei einer Überprüfung und Anpassung der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren oder der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung im Sinne des § 4 Abs. 4 und 5 ASchG muß auch eine Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes erfolgen.
(2) Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muß sich ergeben, wer die Überprüfung und Anpassung der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren vorgenommen hat, wann sie erfolgt ist und auf welchen Bereich sie sich bezieht.
§ 7 VEMF · VEMF · Verordnung elektromagnetische Felder
§ 7 Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)
…Die Arbeitsplatzevaluierung ist regelmäßig zu aktualisieren. Eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASchG, § 3 DOK-VO hat insbesondere auch zu erfolgen, wenn 1. ein Auslösewert überschritten wird und dabei der Nachweis, dass die Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden und dass Sicherheitsrisiken ausgeschlossen…
§ 6a VGÜ · VGÜ · Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025
§ 6a Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
…bestimmten Arbeitsvorgang erforderlich ist. Erforderlichenfalls ist das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument im Sinne der § 2 Abs. 2 Z 1 und § 3 DOK-VO entsprechend anzupassen. (2) Wird im Rahmen der Gesundheitsüberwachung eine Gesundheitsbeeinträchtigung festgestellt, die nach Auffassung des/der untersuchenden Arztes/Ärztin auf Einwirkungen bei der Arbeit zurückzuführen…
§ 1 Dok-V · Dok-V · Dokumentations-Verordnung
§ 1 Anwendung von Bestimmungen der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
…zehn Arbeitnehmer/innen regelmäßig beschäftigt werden“ die Wortfolge „in denen nicht mehr als 15 Bedienstete regelmäßig beschäftigt werden“. (5) Im § 3 Abs. 1 DOK-VO tritt an die Stelle der Verweisung auf § 4 Abs. 4 und 5 ASchG die Verweisung auf die sinngemäß entsprechende Bestimmung des §…