Anl. 1
In Kraft seit 21. Februar 1997
Up-to-date
Bezeichnung der Arbeitsstätte: | |
Adresse: | |
Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und –beurteilung beschäftigten AN: | |
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 4 ASchG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von: | |
Datum, Unterschrift: | |
Rückverweise
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