§ 5 Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchs- und Stromkosteninformation durch den Lieferanten
In Kraft seit 20. Dezember 2013
Up-to-date
(1) Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß § 3 Z 1 lit. c und d sind dabei zu berücksichtigen.
(2) Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.
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