Anl. 10 zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit von
In Kraft seit 24. Dezember 2010
Up-to-date
(Vorderseite) |
1. | Name oder Firma des Unternehmens: | ||||||
Anschrift des Betriebssitzes: | |||||||
2. | Anzahl der Omnibusse (§ 2 Abs. 3): | ||||||
Eigenkapital und unversteuerte Rücklage: | |||||||
Bestätigungsvermerk I: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen eine Summe von Eigenkapital und unversteuerten Rücklagen in der Höhe von zumindest 9 000 Euro für das erste und zumindest 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug aufweist. | |||||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: | |||||||
3. | Ist über das Unternehmen in den letzten fünf Jahren der Konkurs eröffnet oder ein Ausgleichsantrag gestellt worden? | ||||||
Ο ja | Ο nein | ||||||
4. | Eigenkapitalquote [=Eigenkapital/Gesamtkapital x 100]: | Erfordernis 10 % | |||||
Schuldentilgungsdauer in Jahren [=(Fremdkapital – flüssige Mittel)/Netto-Cash-Flow*]: | 12 Jahre | ||||||
Netto-Cash-Flow* aus dem Ergebnis in % der Umsatzhöhe [=Netto-Cash-Flow*/ Umsatz-höhe x 100]: | 8 % | ||||||
Bestätigungsvermerk II: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen die für die ordnungsgemäße Ingangsetzung/den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen finanziellen Mittel | |||||||
Ο aufweist | Ο nicht aufweist | ||||||
Bei der wiederkehrenden Überprüfung für Kraftfahrlinienunternehmer: | |||||||
Ist auf Grund der näheren Begutachtung zu erwarten, daß diese innerhalb einer Frist von ... Monaten (max. 12) wieder erlangt werden wird ? | |||||||
Ο ja | Ο nein | ||||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: | |||||||
Erforderlichenfalls Erläuterungen und verbale Beurteilung durch die prüfende Stelle auf Beiblatt: | |||||||
* siehe umseitige Erklärung
(Rückseite) |
Der Cash-Flow aus dem Ergebnis errechnet sich: | |
Jahresüberschuß/-fehlbetrag | |
+ | Abschreibung auf das Anlagevermögen |
- | Zuschreibung auf das Anlagevermögen |
+ | Dotierung (- Auflösung) langfristiger Rückstellungen |
- | Gewinne (+Verluste) aus dem Verkauf von Anlagevermögen |
- | Auflösung nichtrückzahlbarer Investitionszuschüsse |
+/- | sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge |
= | Cash-Flow aus dem Ergebnis |
Rückverweise
BZP-VO · Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr
§ 3 Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
…2001 vorgenommene Vergrößerung des Fahrzeugparks die Anforderung des § 2 Abs. 2 Z 1 erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch die Vorlage eines Gutachtens gemäß Abs. 1 (Anlage 10) nachzuweisen. (3) Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Z 2-Gewerbe kann durch Vorlage eines Prüfungsberichts einer Bank oder eines anderen befähigten Kreditinstituts, eines…