§ 3 Status „seuchenfrei“
In Kraft seit 14. September 2024
Up-to-date
Österreich setzt im Sinne von Art. 82 Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2020/689 den Status „seuchenfrei“ für die Blauzungenkrankheit für die Gebiete in der Blauzungenzone aus.
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