§ 4 II. Ausmaß der Verwaltungsabgaben
In Kraft seit 01. März 1983
Up-to-date
Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben ist der angeschlossene, einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Tarif maßgebend.
Rückverweise
BVwAbgV · Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
Anl. 1
…einfachen kanzleimäßigen Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken oder dergleichen), sofern die Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt 2,10 4. Aufnahme von Niederschriften von mündlichen, wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift 2,10 5. Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn…