§ 53 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 treten die Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes 1. Teil 4. Band „Richtlinien für die Sachenverwaltung des Bundes – RSB“ außer Kraft.
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