§ 52 Abschreibung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte, die einer Wertminderung durch Abnutzung unterliegen, sind gemäß § 49 Abs. 5 BHV 2013 linear auf ihre Nutzungsdauer abzuschreiben.
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