§ 41 Begriff der Bibliotheksstücke
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Bibliotheksstücke sind im Wesentlichen:
1. Bücher,
2. Handschriften,
3. Monographien,
4. (Fach-)Zeitschriften,
5. Bilddokumente,
6. audiovisuelle Dokumente,
7. Landkarten und dergleichen.
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