§ 23 Verweisungen
In Kraft seit 19. Oktober 2022
Up-to-date
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentschutz oder auf Bestimmungen gemäß § 1 Abs. 3 verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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