§ 7 Datenquellen
§ 7 Datenquellen — Bundes-LärmV
§ 7 Datenquellen — Bundes-LärmV
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 144/2006
Inkrafttretungsdatum
06. April 2006
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40076929
Zuletzt nach Updates gesucht am
Alle Datenquellen sind unter Angabe der für die Herausgabe der Daten verantwortlichen Stelle und des Bezugszeitpunktes (Bezugszeitraumes) der Daten aufzulisten. Das für die Berechnung verwendete EDV-Programm ist anzugeben.
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