BundesrechtVerordnungenBundes-Umgebungslärmschutzverordnung§ 1

§ 1Gegenstand der Verordnung

Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen über

1. die Lärmindizes,

2. die Bewertungsmethoden für Lärmindizes,

3. die Schwellenwerte,

4. die Anforderungen für die Ausarbeitung von strategischen (Teil ) Umgebungslärmkarten und von (Teil )Aktionsplänen sowie der jeweils mit der Ausarbeitung nach § 4 bis § 8 im Zusammenhang stehenden Mindestinformationen,

5. die Festlegung der Ballungsräume und

6. die elektronischen Datenformate für die Übermittlung der strategischen (Teil ) Umgebungslärmkarten, Geodaten, (Teil )Aktionspläne und Berichte.

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