§ 10 Vorgangsweise bei Verdacht oder Ausbruch von Bluetongue
In Kraft seit 15. Juli 2007
Up-to-date
Wird bei Tieren empfänglicher Arten ein Verdacht auf Bluetongue festgestellt oder ein Bluetongue-Ausbruch bestätigt, so ist gemäß den Bestimmungen der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung, BGBl. II Nr. 515/2006, vorzugehen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden