(1) Für den betriebsbedingten Schall gelten der Tag‐Abend‐Nacht‐Lärmindex L den und der Nachtlärmindex L night gemäß Definition in Anhang 1 der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S. 12.
(2) Für den baubedingten Schall gelten nachstehende Lärmindizes:
1. L r,Bau,Tag,W : der über die Werktage über den Zeitraum Tag über einen Regelmonat energetisch gemittelte Beurteilungspegel des Baulärms;
2. L r,Bau,Abend,W : der über die Werktage über den Zeitraum Abend über einen Regelmonat energetisch gemittelte Beurteilungspegel des Baulärms;
3. L r,Bau,Tag,Sa : der an einem Samstag im Zeitraum Tag auftretende Beurteilungspegel des Baulärms;
4. L r,Bau,Abend,Sa : der an einem Samstag im Zeitraum Abend auftretende Beurteilungspegel des Baulärms;
5. L r,Bau,Tag,So : der an einem Sonntag im Zeitraum Tag auftretende Beurteilungspegel des Baulärms;
6. L r,Bau,Abend,So : der an einem Sonntag im Zeitraum Abend auftretende Beurteilungspegel des Baulärms;
7. L r,Bau,Nacht : der im Zeitraum Nacht auftretende Beurteilungspegel des Baulärms.
Basis für den baubedingten Schall ist der A‐bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel L
Aeq
gemäß Punkt 3.1 der ÖNORM ISO 9613‐2:2008‐07‐01.
(3) Für die Berechnung der Lärmindizes gemäß Abs. 1 und 2 gelten folgende Zeiträume:
1. Tag: 06:00 – 19:00 Uhr,
2. Abend: 19:00 – 22:00 Uhr und
3. Nacht: 22:00 – 06:00 Uhr.
(4) In die in Abs. 2 und § 11 Abs. 1 erwähnte ÖNORM ISO 9613‐2:2008‐07‐01 kann über das Portal http://ibr.austrian-standards.at unentgeltlich Einsicht genommen werden.
Rückverweise
BStLärmIV · Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung
§ 3 Lärmindizes
…Beurteilungspegel des Baulärms; 2. L r,Bau,Abend,W : der über die Werktage über den Zeitraum Abend über einen Regelmonat energetisch gemittelte Beurteilungspegel des Baulärms; 3. L r,Bau,Tag,Sa : der an einem Samstag im Zeitraum Tag auftretende Beurteilungspegel des Baulärms; 4. L r,Bau,Abend,Sa : der an einem…
§ 11 Ermittlung und Beurteilung
…1) Die Beurteilungspegel gemäß § 3 Abs. 2 sind nach ÖNORM ISO 9613-2:2008-07-01 zu berechnen und der Ermittlung des Beurteilungspegels sind Einwirkzeiten einzelner Bauvorgänge und die…