§ 312 Zeigen des blauen Blinklichtes
In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date
BSO
Gliederung
TEIL 2 Verkehrsvorschriften
Abschnitt III SICHTZEICHEN DER FAHRZEUGE
§ 312 Zeigen des blauen Blinklichtes
Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes können ein blaues Blinklicht zeigen, wenn sie sich in dringendem Einsatz befinden. Mit Ermächtigung der Behörde können auch Fahrzeuge der Feuerwehr, der Ölwehr und des öffentlichen Rettungsdienstes in dringendem Einsatz ein blaues Blinklicht zeigen.
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