§ 1305 Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
In Kraft seit 01. Januar 2014
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BSO
Gliederung
TEIL 3 Zulassungsvorschriften
Abschnitt XIII BAU UND AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN
§ 1305 Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach EN ISO 2922:2000 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.
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