§ 5 Mindeststundenausmaß der Vorbereitungslehrgänge
In Kraft seit 02. Februar 2010
Up-to-date
Die Vorbereitungslehrgänge haben für die einzelnen Teilprüfungen folgendes Mindeststundenmaß aufzuweisen:
| 1. Deutsch | 160 Stunden |
| 2. Lebende Fremdsprache | 160 Stunden |
| 3. Mathematik | 160 Stunden |
| 4. Fachbereich | 120 Stunden |
Die Fernunterrichtsphase pro Lehrgang darf in den allgemein bildenden Fächern nicht mehr als 30 vH, im Fachbereich nicht mehr als 50 vH des tatsächlichen Stundenausmaßes betragen.
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