§ 40 Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates
In Kraft seit 01. Juli 1974
Up-to-date
Die jugendlichen Arbeitnehmer des Betriebes können Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen bei jedem Mitglied des Jugendvertrauensrates vorbringen.
Rückverweise
BRGO 1974 · Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974
§ 5 Durchführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
…Betriebshaupt)versammlung auch bei Anwesenheit von weniger als der Hälfte der stimmberechtigten Arbeitnehmer beschlussfähig, sofern nicht ein Beschluss in den Angelegenheiten gemäß §§ 40 Abs. 3 und 42 Abs. 1 Z 3, 4 und 8 ArbVG zu fassen ist. Wurde die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung von…