(1) Die Betriebsratsfunktionäre werden für die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates gewählt.
(2) Vor Ablauf der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates ist die Neuwahl eines Funktionärs vorzunehmen, wenn
1. die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder die Enthebung eines Funktionärs beschließt;
2. ein Funktionär seine Funktion zurücklegt;
3. die Mitgliedschaft eines Funktionärs zum Betriebsrat erlischt.
(3) Der Beschluß zur Enthebung eines Funktionärs bedarf der Stimmen von mehr als der Hälfte aller Betriebsratsmitglieder.
Rückverweise
BRGO 1974 · Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974
§ 29 Konstituierung
…1) Für die Konstituierung des Zentralbetriebsrates gelten § 10 Abs. 1 bis 4 und § 13 sinngemäß. (2) Für die Bekanntgabe des Ergebnisses der konstituierenden Sitzung gilt § 11 sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates das Ergebnis…
§ 52 Zentraljugendvertrauensrat
…wenn die Konstituierung vor diesem Zeitpunkt erfolgt. (2) Auf die Konstituierung des Zentraljugendvertrauensrat sind § 10 Abs. 1 bis 4 und § 13 sinngemäß anzuwenden. Der Vorsitzende des Zentraljugendvertrauensrat hat das Ergebnis der Wahl der Funktionäre des Zentraljugendvertrauensrates sowie die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unverzüglich 1. der Unternehmensleitung, 2…
§ 31a Konstituierung
…Versammlung der Vorsitzenden der Zentralbetriebsräte (Betriebsausschüsse, Betriebsräte) zur Beschlußfassung über die Zusammensetzung der Konzernvertretung (§ 48a Abs. 8 und 9 Betriebsrats-Wahlordnung 1974, BGBl. Nr. 319, in der jeweils geltenden Fassung) hat die ihm bekanntgegebenen Delegierten der Konzernvertretung unverzüglich zur Wahl der Organe (Funktionäre) der Konzernvertretung (konstituierende…
§ 23 Wahl der Funktionäre
…Beginn dessen Tätigkeitsdauer die Neuwahl des Vorsitzenden des Betriebsausschusses und dessen Stellvertreter nach den Abs. 1 bis 3 vorzunehmen. Im übrigen ist § 13 sinngemäß anzuwenden. (5) Wurden nach den Bestimmungen der §§ 133 Abs. 2, 134 Abs. 5 und 134b Abs. 1 ArbVG…