Anl. 1
In Kraft seit 01. Mai 2012
Up-to-date
Beispiel I: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Freitag, den 28. Jänner, um 10 Uhr.
Die einwöchige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.
Beispiel II: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Freitag, den 19. Dezember, um 14 Uhr.
Die einwöchige Frist endet am Montag, den 29. Dezember, um 24 Uhr.
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