§ 18 Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
In Kraft seit 25. Mai 2005
Up-to-date
Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sind die Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF, BGBl. Nr. 240/1991, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.
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