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Bodenbewegungsverordnung
§ 7
BodBwV
§ 7 Schluss- und Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 01. Mai 2017
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§ 7 Schluss- und Übergangsbestimmungen — BodBwV
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Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2017 in Kraft.
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