Die Ausbildung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 5 hat ein Ausmaß von 15 bis 25 Stunden zu umfassen und darf nur auf Grund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden. Diese ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller für die Vermittlung der Fachkenntnisse über das erforderliche Personal und die erforderlichen Einrichtungen verfügt. Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind.
§ 17 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 17 Geltung der Besoldungsordnung 1994
…Höhe der Zulagen gemäß § 11 Abs. 6 Z 6 der Besoldungsordnung 1994 sowie die Höhe der Dienstalterszulagen gemäß § 14 Abs. 1 der Besoldungsordnung 1994 in der Anlage 3 festgesetzt sind; 7. für die Bemessung der den übergeleiteten Vertragsbediensteten gemäß § 49l Abs. 6 und 9 der Besoldungsordnung 1994 nach dem 31. Dezember 2015 gebührenden Wahrungszulagen…
§ 26b BO 1994 · BO 1994 · Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
§ 26b Lenker von Personenkraftwagen im Mietwagen-Gewerbe (Taxi)
…den Antritt zur Feststellung der Kenntnisse gemäß § 6 Abs. 1 Z 5 ist kein Nachweis einer erfolgten Ausbildung gemäß § 7 zu erbringen. (2) Die Ausstellung von Ausweisen gemäß Abs. 1 vor dem 1. Jänner 2021 ist zulässig. In diesem Fall gilt Abs. …
§ 8
…Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen eingerichtete Kommission. Voraussetzung für den Antritt zur Feststellung der Kenntnisse ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung gemäß § 7. (2) Wenn auf Grund der bei der Feststellung der Kenntnisse gewonnenen Eindrücke anzunehmen ist, dass der Bewerber über keine für die Tätigkeit als Lenker (Taxilenker…
§ 4 PO 1995 · PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 4 Ruhegenußberechnungsgrundlage
…zu ermitteln. Für während einer Altersteilzeit gemäß § 29a DO 1994 erworbene Beitragsmonate ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag gemäß § 7 BO 1994 die auf Grund der Inanspruchnahme der Altersteilzeit erfolgte Herabsetzung der Arbeitszeit außer Betracht zu lassen. Sonderzahlungen bleiben dabei außer Betracht. 2. Für jeden nach dem…
§ 56 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 56 Karenzurlaub
…verpflichtet, auf die Dauer dieses Karenzurlaubes der Gemeinde Wien einen Betrag von 50 % derjenigen Bezüge, von denen der Beamte einen Pensionsbeitrag gemäß § 7 der Besoldungsordnung 1994 und gemäß Abs. 7 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Ruhe- und Versorgungsgenußzulagegesetzes 1995 zu entrichten hat, zu leisten…
§ 17 Abordnung des Beamten
…der Höhe des Aktivitätsaufwandes für den Beamten einschließlich eines Zuschlages in der Höhe von 50 % derjenigen Bezüge, von denen der Beamte einen Pensionsbeitrag gemäß § 7 der Besoldungsordnung 1994 und gemäß § 2 Abs. 2 des Ruhe- und Versorgungsgenußzulagegesetzes 1995 zu entrichten hat, zu leisten. Bei der Abordnung mehrerer Beamter zu…
§ 17a Entsendung des Beamten
…Höhe des Aktivitätsaufwandes für den Beamten einschließlich eines Zuschlages in der Höhe von 50% derjenigen Bezüge, von denen der Beamte einen Pensionsbeitrag gemäß § 7 der Besoldungsordnung 1994 und gemäß § 2 Abs. 2 des Ruhe- und Versorgungsgenußzulagegesetzes 1995 zu entrichten hat, zu leisten.…
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