BundesrechtVerordnungenBildungsdokumentationsverordnung 20212. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler3. Unterabschnitt Datenverbund§ 10b

§ 10bDatenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule

In Kraft seit 19. Februar 2026
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