BundesrechtVerordnungenBildungsdokumentationsverordnung 2021§ 10a

§ 10aDatenübermittlungen, Berichtstermine und Abfrageberechtigungen zum Zweck der Durchführung der Beendigung des Besuchs einer Schule und Aufnahme an einer anderen Schule

In Kraft seit 19. Februar 2026
Up-to-date