§ 92 Leistungsrechnung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Festlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
2. Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
3. Kalkulation der Leistung.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden