§ 92 Leistungsrechnung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
BHV 2013
Gliederung
Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:
1. Festlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
2. Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
3. Kalkulation der Leistung.
Rückverweise
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