BundesrechtVerordnungenBundeshaushaltsverordnung 20134. TEIL Verrechnung3. Abschnitt Verrechnungsprozesse in der Ergebnis- und Vermögensrechnung und Veränderung im Nettovermögen§ 60

§ 60Voranschlagswerte in der Ergebnisrechnung

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date