BundesrechtVerordnungenBundeshaushaltsverordnung 2013§ 19

§ 19Erfassung der Verrechnungsdaten der Zahlstellen

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date

Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen.

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