§ 19 Erfassung der Verrechnungsdaten der Zahlstellen
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
§ 19 Erfassung der Verrechnungsdaten der Zahlstellen — BHV 2013
Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen.