BGVO
Vorwort/Präambel
Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1996 beginnen.
(2) Die Verordnung BGBl. Nr. 548/1991 tritt mit Ablauf des 30. Juni 1997 außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Juli 1996 beginnen.
AKTIVA
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Bestandsrechte und ähnliche Rechte;
2. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
1. unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;
2. Wohngebäude;
3. unternehmenseigenes Miteigentum;
4. sonstige Gebäude;
5. nicht abgerechnete Bauten;
6. Bauvorbereitungskosten;
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung;
8. sonstige Sachanlagen;
9. geleistete Anzahlungen;
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
I. Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:
1. unbebaute Verkaufsgrundstücke;
2. Erwerbshäuser;
3. nicht abgerechnete fertige Erwerbshäuser;
4. nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser;
5. Bauvorbereitungskosten;
6. Vorräte;
7. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen, Verrechnungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus dem Grundstücksverkehr;
2. Forderungen aus der Hausbewirtschaftung;
3. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
4. Forderungen aus der Betreuungstätigkeit;
5. Verrechnungen aus der Betreuungstätigkeit;
6. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
Rückgriffsforderungen
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres | |
I. Geschäftsguthaben:
I. Stammkapital:
I. Grundkapital:
II. Kapitalrücklagen:
1. gebundene;
2. nicht gebundene;
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage;
2. satzungsmäßige Rücklage;
3. andere Rücklagen;
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust):
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
1. Bewertungsreserve (Fehlbetrag) auf Grund von Entschuldungen;
2. sonstige (unversteuerte) Rücklagen.
1. Rückstellungen für Abfertigungen;
2. Rückstellungen für Altersvorsorge;
3. Steuerrückstellungen;
4. Rückstellungen für Bautätigkeit;
5. Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;
6. sonstige Rückstellungen.
1. Anleihen, davon konvertibel;
2. Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;
3. Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;
4. Zwischenkredite;
5. Darlehen sonstiger Art;
6. Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern;
7. Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;
8. Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;
9. Kautionen;
10. Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;
11. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
12. Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;
13. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
14. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
Unter dem Bilanzstrich
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien
sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen
| Geschäftsjahr | vorangegangenes Geschäftsjahr | |
1. Umsatzerlöse:
a) Mieten/Nutzungsentgelte,
b) Verwohnung der Finanzierungsbeiträge,
c) Zuschüsse,
d) aus Sondereinrichtungen,
e) aus der Betreuungstätigkeit,
f) aus sonstigen Betriebsleistungen,
g) aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens,
h) übrige;
2. aktivierte Verwaltungskosten;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen.
7. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
16. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
17. sonstige Verbindlichkeiten
– davon Steuern,
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
3. sonstige betriebliche Erträge:
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
c) Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
d) übrige;
4. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,
b) auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
5. Kapitalkosten;
6. Instandhaltungskosten;
7. Verwaltungskosten:
a) Löhne,
b) Gehälter,
c) Aufwendungen für Abfertigungen,
d) Aufwendungen für Altersversorgung,
e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
f) sonstige Sozialaufwendungen,
g) übriger Personalaufwand,
h) Kosten der Organe,
i) Sachaufwendungen;
8. Betriebskosten;
9. Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
10. Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
11. sonstige betriebliche Aufwendungen:
a) Steuern,
b) Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
c) übrige;
12. Zwischensumme aus 1. bis 11.;
13. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
15. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
16. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
17. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon sind gesondert auszuweisen:
a) Abschreibungen,
b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
19. Zwischensumme aus 13. bis 18.;
20. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
21. außerordentliche Erträge;
22. außerordentliche Aufwendungen;
23. außerordentliches Ergebnis;
24. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
25. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
26. Auflösung sonstiger Rücklagen;
27. Auflösung von Kapitalrücklagen;
28. Auflösung von Gewinnrücklagen;
29. Zuweisung zu sonstige Rücklagen;
30. Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
31. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
32. Bilanzgewinn/Bilanzverlust.