Vorwort
§ 1
Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A , die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 157/1997 tritt mit Ablauf des 29. Dezember 2016 außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen.
Anlage A
BILANZ
AKTIVA
Anl. 1
Stand zum Ende des Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres | |
A. ANLAGEVERMÖGEN:
Anl. 1
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Bestandsrechte und ähnliche Rechte;
2. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
1. unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;
2. Wohngebäude;
3. unternehmenseigenes Miteigentum;
4. sonstige Gebäude;
5. nicht abgerechnete Bauten;
6. Bauvorbereitungskosten;
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung;
8. sonstige Sachanlagen;
9. geleistete Anzahlungen;
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen.
B. UMLAUFVERMÖGEN:
Anl. 1
I. Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:
1. unbebaute Verkaufsgrundstücke;
2. Erwerbshäuser;
3. nicht abgerechnete fertige Erwerbshäuser;
4. nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser;
5. Bauvorbereitungskosten;
6. Vorräte;
7. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen, Verrechnungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus dem Grundstücksverkehr;
2. Forderungen aus der Hausbewirtschaftung;
3. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
4. Forderungen aus der Betreuungstätigkeit;
5. Verrechnung aus der Betreuungstätigkeit;
6. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN.
D. AKTIVE LATENTE STEUERN.
PASSIVA
Anl. 1
Stand zum Ende des Geschäftsjahres | Stand zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres | |
A. EIGENKAPITAL:
Anl. 1
I. Gesamtnennbetrag der Geschäftsanteile;
I. eingefordertes Stammkapital;
I. eingefordertes Grundkapital;
II. Kapitalrücklagen:
1. gebundene;
2. nicht gebundene;
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage;
2. zweckgebundene Rücklage für Kostendeckung;
3. satzungsmäßige Rücklage;
4. andere Rücklagen;
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust):
davon Gewinnvortrag / Verlustvortrag.
B. RÜCKSTELLUNGEN:
Anl. 1
1. Rückstellungen für Abfertigungen;
2. Rückstellungen für Altersvorsorge;
3. Steuerrückstellungen;
4. Rückstellungen für Bautätigkeit;
5. Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;
6. sonstige Rückstellungen.
C. VERBINDLICHKEITEN:
Anl. 1
1. Anleihen, davon konvertibel;
2. Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;
3. Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;
4. Zwischenkredite;
5. Darlehen sonstiger Art;
6. Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern;
7. Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;
8. Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;
9. Kautionen;
10. Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;
11. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
12. Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;
13. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
14. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
15. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
16. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
17. sonstige Verbindlichkeiten,
– davon Steuern,
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN.
Unter dem Bilanzstrich
Anl. 1
Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB;
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 237 Abs. 1 Z 2 UGB;
Anlage B
GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG
Anl. 2
Geschäftsjahr | vorangegangenes Geschäftsjahr | |
1. Umsatzerlöse:
a) Mieten / Nutzungsentgelte;
b) Verwohnung der Finanzierungsbeiträge;
c) Zuschüsse;
d) aus Sondereinrichtungen;
e) aus der Betreuungstätigkeit;
f) aus sonstigen Betriebsleistungen;
g) aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
h) übrige;
2. aktivierte Eigenleistungen;
3. sonstige betriebliche Erträge, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen;
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen;
c) Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
d) übrige;
4. verrechenbare Kapitalkosten;
5. Instandhaltungskosten;
6. Personalaufwand:
a) Löhne, und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen;
b) soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen:
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen;
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;
c) Kosten der Organe;
7. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen;
b) auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
8. Betriebskosten;
9. Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
10. Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
11. sonstige betriebliche Aufwendungen, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
a) Steuern;
b) Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
c) sonstiger Verwaltungsaufwand;
d) übrige;
12. Zwischensumme aus 1. bis 11.;
13. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
15. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
16. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
17. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon haben Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, gesondert auszuweisen:
a) Abschreibungen;
b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
19. Zwischensumme aus 13. bis 18.;
20. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus 12. und 19.);
21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
22. Ergebnis nach Steuern;
23. Sonstige Steuern, soweit nicht in den Posten 1. bis 22. enthalten;
24. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag;
25. Auflösung von Kapitalrücklagen;
26. Auflösung von Gewinnrücklagen;
27. Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
28. Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
29. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).