§ 15 Übergangsbestimmung
In Kraft seit 12. Januar 2012
Up-to-date
BFV
Gliederung
6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 15 Übergangsbestimmung
Vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht.
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