§ 5 Aufbau der Grundausbildung
In Kraft seit 20. Oktober 2023
Up-to-date
BEV-GA-V 2023
(1) Die Grundausbildung besteht aus
1. der Basisausbildung,
2. der theoretischen Ausbildung und
3. der praktischen Verwendung (Ausbildungsturnus).
(2) Die Grundausbildung erfolgt auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen für Arbeitsplätze der verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen in den einzelnen Organisationseinheiten teilweise getrennt.
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