§ 9 Einsichtnahme
In Kraft seit 01. Juni 2021
Up-to-date
Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen und in den Katastern abgelegten Mindestlohntarife, Satzungen, Lehrlingseinkommen und Heimarbeitstarife können während der Amtsstunden von jedem eingesehen werden.
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