§ 8a Anträge und Erklärungen
In Kraft seit 14. Dezember 2012
Up-to-date
Alle nach dieser Verordnung erforderlichen Anträge und Erklärungen (§ 32 Abs. 6, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 und 3 sowie § 61) können auch in einer elektronischer Form, welche die Behörde zu empfangen in der Lage ist, übermittelt werden.
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