Es ist dafür zu sorgen, dass beim Speichern von Kohlenwasserstoffen in kohlenwasserstoffführenden geologischen Strukturen der initiale Lagerstättendruck nicht überschritten wird. Geringfügige Überschreitungen im bohrlochnahen Bereich aufgrund dynamischer Effekte sind zulässig, wenn dadurch die Dichtheit der Lagerstätte nicht beeinträchtigt wird.
§ 47 BB-V · BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 47 Anforderungen an das Einleiten von Medien in Bohrlöcher
…sinngemäß. (4) Bei der Auswahl und Einleitung von Medien in Bohrlöcher ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung des Bohrloches nicht beeinträchtigt wird. (5) Vor der Einleitung von Medien in Bohrlöcher ist das damit verbundene Gefahrenpotenzial zu beurteilen und sind gegebenenfalls technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.…
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