BauV
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Anforderungen und Maßnahmen
1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
§ 11 Gefahren durch Naturereignisse
Können Arbeitnehmer durch Naturereignisse, wie Steinschlag, Lawinen oder Hochwasser, gefährdet werden, sind die jeweils möglichen Sicherheitsvorkehrungen
1. für die Baustelle,
2. für die Unterkünfte,
3. für die Zugänge zur Baustelle und zu den Unterkünften zu treffen.
§ 159 BauV · BauV · Bauarbeiterschutzverordnung
§ 159 Auflegen von Vorschriften, Vormerken und Nachweisen
…53 Abs. 3 , 2. Nachweise gemäß §§ 5 Abs. 5 und 98 Abs. 1, und 3. Auskünfte gemäß § 11. (4) Sofern ein Arbeitgeber auf einer Baustelle Arbeitnehmer länger als fünf Arbeitstage beschäftigt, müssen auf der Baustelle weiters zur Einsichtnahme aufliegen: 1. Nachweise und Berechnungen…
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