BundesrechtVerordnungenAbfallverbrennungsverordnung 2024Anl. 6

Anl. 6

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

In den Emissionserklärungen sind folgende Daten anzugeben:

A Luftemissionserklärung

1. Emissionserklärung:

Typ der Berichtseinheit 1 , Name der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist 1 , GLN der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist 1 , Standortbezeichnung 1 , zuständige Behörde für die Emissionserklärung (Änderung nur durch Behörde möglich), Erklärungszeitraum

2. Anlageninhaber 1 :

GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland

3. Kontaktperson:

Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email

4. Standort und Bezeichnung 1 :

GLN, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern

5. Linien 1 und Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen 1 :

Anlagen-GLN, Anlagen-Name, Beziehung zwischen den Anlagen, prozentuelle Aufteilung des Abfallinputs auf verschiedene Linien im Falle einer übergeordneten BE_ABIL

6. Art der Anlage:

Anlagentyp 1 , Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002

7. Emissionsquelle:

Maximale Schornstein-Austrittstemperatur der Abgase bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in °C, Abgasvolumenstrom bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in Normkubikmeter pro Stunde trocken, O 2 -Gehalt des Abgasvolumenstroms in Volumsprozent bezogen auf Normkubikmeter pro Stunde trocken; oberer lichter Querschnitt des Schornsteins in m², Austrittshöhe der Emissionen des Schornsteins über dem Boden in m

8. Auslegungsbrennstoffe:

Auslegungsbrennstoff, Brennstoffkategorie, nähere Bezeichnung

9. Genehmigung:

Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 4 und 5 sowie § 10 Abs. 6

10. Nennkapazität:

Gesamte Nennkapazität, Nennkapazität für nicht gefährliche Abfälle, Nennkapazität für gefährliche Abfälle; jeweils in t/h

11. Betriebsdaten:

Betriebsstunden je Jahr, Emissionsverhalten (zB Informationen über Zeiträume von mehr als einem Monat, in denen keine Verbrennung erfolgte)

12. Eingesetzte Brennstoffe:

Bezeichnung, Herkunft, Jahresmenge (Monatsmenge bei Dampfkesselanlagen ab einer Gesamtbrennstoffwärmeleistung von 30 MW), durchschnittlicher Heizwert, mittlerer Masseanteil emissionsrelevanter Komponenten (optional nähere Angaben zur Herkunft des Brennstoffs, sofern in der Genehmigung nicht anders vorgesehen)

13. Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe:

Brennstoff, Schadstoff, Sauerstoffbezug in Volumsprozent, Schadstoffgrenzwert, Gültigkeit des Grenzwerts – sofern dieser nicht ganzjährig gültig ist, Sauerstoffbezug und Schadstoffgrenzwerte beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)

14. Emissionen luftverunreinigender Stoffe:

Schadstoff, Ermittlungsart, Sauerstoffbezug in Volumsprozent; Konzentration [mg/m 3 bzw. ng/m 3 bei PCDD/F] bei kontinuierlicher Messung als Monatsmittelwert; Konzentration [mg/m 3 bzw. ng/m 3 bei PCDD/F] bei diskontinuierlichen Messungen als Mittelwert aus den Einzelmessungen; Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen im Falle von kontinuierlich zu überwachenden Parametern als Monatsangabe, in allen anderen Fällen Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen als Jahresangabe; Sauerstoffbezug und Konzentration beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)

15. Angaben zur Abgasreinigungsanlage:

Angabe, ob eine Abgasreinigungsanlage vorhanden ist, Art der Abgasreinigungsanlage, abzuscheidende luftverunreinigende Schadstoffe, meldepflichtige Ausfallzeiten im Erklärungszeitraum je Ereignis, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache

16. Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:

Schadstoff: Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache

17. Ergebnisse der Prüfung gemäß § 15:

Prüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß § 3 Z 5, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger Mängel

18. Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:

Name, Organisation

19. Dateianhänge:

Dateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 4 und 5 sowie § 10 Abs. 6

B Wasseremissionserklärung

1. Emissionserklärung:

Typ der Berichtseinheit 1 , Name der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist 1 , GLN der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist 1 , Standortbezeichnung 1 , zuständige Behörde für die Emissionserklärung (nur durch die Behörde änderbar), Erklärungszeitraum

2. Anlageninhaber 1 :

GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland

3. Kontaktperson:

Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email

4. Standort 1 :

GLN des Anlagenstandortes, Bezeichnung, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern

5. Art und Zweck der Abwasserreinigungsanlage:

Art der Anlage, Zweck der Anlage, Tagesabwassermenge in m³, Betriebsstunden je Jahr, Direkt- oder Indirekteinleiter

6. Wasserverunreinigende Stoffe:

Grenzwerte für Konzentrationen und Frachten für Abwasserinhaltsstoffe

7. Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:

Abwasserinhaltsstoff, Datum, Ursache

8. Emissionen:

Jahresfracht

9. Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:

Name, Organisation

10. Dateianhänge:

Dateiname, Bezeichnung

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