Anl. 10
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Konformitätserklärung | |
1) Nr. | |
2) Name des Ausstellers: Anschrift des Ausstellers: | |
3) Gegenstand der Erklärung: | |
4) Das oben beschriebene Produkt ist konform mit den Anforderungen der folgenden Dokumente: Anhang 9 der Abfallverbrennungsverordnung 2024 (AVV 2024), BGBl. II Nr. 118/2024 | |
5) Zusätzliche Angaben: – Kennung des zugehörigen Beurteilungsnachweises: – Gültigkeit: – Die Untersuchungen wurden von folgender befugten Fachperson oder Fachanstalt durchgeführt: – Angabe zur bestimmungsgemäßen Verwendung: Ersatzbrennstoffprodukte dürfen nur in Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von ≥ 100 kW, die einen Staubgrenzwert in der Höhe von 20 mg/m 3 (als Halbstundenmittelwert) einhalten, oder in Anlagen, die dem Geltungsbereich des § 2 Abs. 1 AVV 2024 unterliegen, verbrannt werden. | |
6) Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung) | |
(Name, Funktion) | (Unterschrift oder Äquivalent, autorisiert durch den Aussteller) |
Rückverweise
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