§ 22 Inkrafttreten
In Kraft seit 09. November 2017
Up-to-date
(1) Der Titel der Verordnung, das Inhaltsverzeichnis sowie die § 1 Abs. 3 und Abs. 5, § 11 Abs. 5, § 12 Abs. 5 sowie der 6. und 7. Teil in der Fassung BGBl. II Nr. 307/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden