(1) Im Rahmen von Anträgen zur nochmaligen Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten gemäß § 7 Abs. 1 FBG ist auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes nachzuweisen.
(2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes insbesondere zu umfassen:
1. Prüfung der Aktualisierung und Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß § 5 ASchG, der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG und der Explosionsschutzdokumente gemäß VEXAT,
2. Prüfung der Einhaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften gemäß § 33 Abs. 3 Z 2 ASchG sowie Anhang A und Anhang B AM-VO,
3. Prüfung der Einhaltung und Umsetzung sonstiger Arbeitnehmer/innenschutzvorschriften, insbesondere des ASchG und der in Durchführung des ASchG erlassenen Verordnungen,
4. Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 ASchG bei erteilten Ausnahmegenehmigungen,
5. Prüfung der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gemäß KennV sowie
6. Prüfung der Prüfbefunde über Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen, insbesondere gemäß §§ 7 bis 11 AM-VO.
Rückverweise
AVO Verkehr 2017 · ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017
§ 20 Sonstige Nachweise
(1) Im Rahmen von Anträgen zur nochmaligen Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten gemäß § 7 Abs. 1 FBG ist auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes nachzuweisen. (2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutz…
§ 12 Fertigstellungsanzeige, Nachkontrolle
…1) Im Rahmen einer Fertigstellungsanzeige gemäß § 20 Abs. 1 oder § 24h Abs. 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 sowie im Rahmen einer Nachkontrolle gemäß § 22 Abs. …
§ 16 Schiffszulassung
…Prüfbefunde über die Abnahmeprüfungen, insbesondere gemäß § 7 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 und gemäß §§ 20 und 43 der Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (SchiffAV), BGBl. II Nr. 260/2009, 7. Nachweis der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gemäß Kennzeichnungsverordnung (KennV), BGBl…