(1) Im Rahmen von Nachweisen der fachlichen Eignung gemäß §§ 15b Abs. 1 Z 3 und 15e sowie §§ 16b Abs. 1 Z 3 und 15e des Eisenbahngesetzes ist jeweils auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes zu überprüfen und nachzuweisen, soweit diese im Einzelfall bereits zutreffen.
(2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes insbesondere zu umfassen:
1. Nachweise über die Bestellung geeigneter Personen gemäß § 3 Abs. 6 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, die auf die Durchführung und Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten haben,
2. Nachweise über die Bestellung der Sicherheitsvertrauenspersonen gemäß § 10 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, und der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO), BGBl. Nr. 172/1996,
3. Nachweise über die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 73 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994,
4. Nachweise über die arbeitsmedizinische Betreuung gemäß § 79 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994,
5. Nachweise über die organisatorische Einordnung der Präventivfachkräfte gemäß § 83 Abs. 7 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994,
6. Nachweise über die Einrichtung der Arbeitsschutzausschüsse gemäß §§ 88 und 88a des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994,
7. Nachweise über die Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß §§ 4 und 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, und der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. Nr. 478/1996,
8. Nachweise über die Durchführung der Koordination gemäß § 8 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994.
Rückverweise
AVO Verkehr 2017 · ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017
§ 1 Geltungsbereich
…1) Die Bestimmungen der §§ 2 bis 7 dieser Verordnung gelten für Genehmigungsverfahren nach dem Bundesgesetz über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den Verkehr auf Eisenbahnen (Eisenbahngesetz 1957 – EisbG…
§ 2 Verkehrsgenehmigung und Verkehrskonzession
… 3 und 15e des Eisenbahngesetzes ist jeweils auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes zu überprüfen und nachzuweisen, soweit diese im Einzelfall bereits zutreffen. (2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes insbesondere zu umfassen: 1. Nachweise über die Bestellung geeigneter Personen gemäß…
§ 4 Sicherheitsgenehmigung
…des Nachweises gemäß §§ 199, 201 und 202 des Eisenbahngesetzes ist jeweils auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes zu überprüfen und nachzuweisen. (2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes insbesondere zu umfassen: 1. Nachweise über die Durchführung der Information und…
§ 3 Sicherheitsbescheinigung
…Rahmen des Nachweises gemäß §§ 194 und 195 des Eisenbahngesetze ist jeweils auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes zu überprüfen und nachzuweisen. (2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes insbesondere zu umfassen: 1. Nachweise über die Durchführung der Information und…