(1) Im Rahmen eines Antrages gemäß § 48 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, ist auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes nachzuweisen.
(2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes insbesondere zu umfassen:
1. Prüfung der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß § 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994,
2. Prüfung der Einhaltung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG), BGBl. I Nr. 37/1999,
3. Prüfung der Einhaltung der Explosionsschutzdokumente gemäß Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl. II Nr. 309/2004,
4. Prüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, der Schifffahrtsanlagenverordnung, BGBl. II Nr. 298/2008, und der weiteren Verordnungen in Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes,
5. Prüfung der Einhaltung der sonstigen Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere der Rechtsvorschriften gemäß § 33 Abs. 3 Z 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, sowie gemäß Anhang A und Anhang B der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000,
6. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994.
Rückverweise
AVO Verkehr 2017 · ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017
§ 15 Benützungsbewilligung
…der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gemäß Kennzeichnungsverordnung (KennV), BGBl. II Nr. 101/1997, 3. Nachweis der Aktualisierung der Dokumente gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 bis 3, 4. Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Arbeitnehmerschutzvorschriften gemäß § 14 Abs. 2 Z …
§ 14 Bewilligung
(1) Im Rahmen eines Antrages gemäß § 48 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, ist auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes nachzuweisen. (2) Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes insbesondere zu umfassen: …