§ 14 Personenbezogene Ausdrücke
In Kraft seit 01. Januar 1990
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Gliederung
ABSCHNITT I Begutachtungskommissionen
§ 14 Personenbezogene Ausdrücke
Die in diesem Abschnitt verwendeten personenbezogenen Ausdrücke, wie zB „Vorsitzender“, umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
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