Die notifizierten Stellen haben sich direkt oder über notifizierte Vertreter an der Arbeit von einer Koordinierungsgruppe notifizierter Stellen zu beteiligen, die für eine zweckmäßige Koordinierung und Kooperation zwischen den im Rahmen dieser Verordnung notifizierten Stellen von der Europäischen Kommission eingerichtet und ordnungsgemäß weitergeführt wird.
Rückverweise
ASV 2015 · Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015
§ 21 Anforderungen an notifizierte Stellen
…gilt. Eigentumsrechte werden geschützt. (11) Die Konformitätsbewertungsstellen haben an den einschlägigen Normungsaktivitäten und den Tätigkeiten der Koordinierungsgruppe notifizierter Stellen für Aufzüge, die nach § 28 geschaffen wurde, mitzuwirken bzw. dafür zu sorgen, dass ihr für die Erfüllung der Konformitätsbewertungsaufgaben zuständiges Personal darüber informiert wird. Die Konformitätsbewertungsstellen haben die von dieser…